VDAN – INTERESSENVERTRETER der Deutschen Anwaltsnotare

DER ANWALTSNOTAR / DIE ANWALTSNOTARIN

Der Anwaltsnotar hat die Kompetenz und Kenntnisse, auch in schwierigen und wirtschaftlich komplexen Sachverhalten die entsprechende Beratung und Betreuung des Rechtssuchenden zu gewährleisten. Seine doppelte berufliche Funktion als Anwalt und Notar qualifiziert ihn hierzu.

Der VDAN bemüht sich in diesem Zusammenhang auch um einen verbesserten Zugang und die volle Anerkennung individueller qualifizierender Fortbildung des einzelnen Bewerbers um das Notaramt.

Der Verband nimmt nach seiner Satzung daher auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf, welche sich um das Notaramt bewerben oder zukünftig bewerben möchten.

Wollen auch Sie in berufsständischen und berufspolitischen Angelegenheiten aktiv mitwirken, dann werden Sie Mitglied im Verband Deutscher AnwaltsNotare e. V.!