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Wer ist der VDAN ? Was will der VDAN ? Der Verband Deutscher AnwaltsNotare e.V. - VDAN - vertritt
ausschließlich die Interessen der Anwaltsnotare. Er wurde im Jahre 1989 als
eingetragener Verein gegründet. Der Verband ist auf Bundesebene organisiert.
Es bestehen in allen Ländern mit Anwaltsnotariat Landesverbände.
Der Verband setzt sich für den Erhalt des Anwaltsnotariats ein. Diese berufliche
Zielsetzung verfolgt er im Interesse der Rechtssuchenden, weil er neben seinen
berufsständischen Zielen auch außerhalb der Ballungsgebiete ein ortsnahes und
flächendeckendes Angebot fundierter Rechtsberatung und Beurkundungstätigkeit sichern will.
Die Zahl der Anwaltsnotare gewährleistet dieses Angebot. Der Anwaltsnotar hat Kompetenz
und Kenntnis auch in schwierigen und wirtschaftlich komplexen Sachverhalten die entsprechende
Beratung und Betreuung des Rechtssuchenden zu gewähren. Seine doppelte berufliche Funktion
als Anwalt und Notar qualifiziert ihn hierzu. Der VDAN bemüht sich in diesem Zusammenhang
für einen verbesserten Zugang und die volle Anerkennung individueller qualifizierender
Fortbildung des einzelnen Bewerbers für das Notaramt. Der VDAN nimmt daher nach seiner
Satzung auch Kolleginnen und Kollegen in den Verband auf, die sich um das Notaramt bewerben
oder bewerben wollen. Er vertritt auch deren Interessen gegenüber dem Gesetzgeber, den
Justizverwaltungen und der Öffentlichkeit. Der VDAN setzt sich mit der Bundesnotarkammer
und den Notarkammern für die stete Verfestigung der Anerkennung des Notarberufes in der
Europäischen Union ein. Es geht um Ihr Berufsrecht und damit um Ihre höchstpersönliche
Betroffenheit in der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Notar und als Rechtsanwalt.
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