Wer ist der VDAN ? Was will der VDAN ?

Der Verband Deutscher AnwaltsNotare e.V. - VDAN - vertritt ausschließlich die Interessen der Anwaltsnotare. Er wurde im Jahre 1989 als eingetragener Verein gegründet. Der Verband ist auf Bundesebene organisiert. Es bestehen in allen Ländern mit Anwaltsnotariat Landesverbände. Der Verband setzt sich für den Erhalt des Anwaltsnotariats ein. Diese berufliche Zielsetzung verfolgt er im Interesse der Rechtssuchenden, weil er neben seinen berufsständischen Zielen auch außerhalb der Ballungsgebiete ein ortsnahes und flächendeckendes Angebot fundierter Rechtsberatung und Beurkundungstätigkeit sichern will. Die Zahl der Anwaltsnotare gewährleistet dieses Angebot. Der Anwaltsnotar hat Kompetenz und Kenntnis auch in schwierigen und wirtschaftlich komplexen Sachverhalten die entsprechende Beratung und Betreuung des Rechtssuchenden zu gewähren. Seine doppelte berufliche Funktion als Anwalt und Notar qualifiziert ihn hierzu. Der VDAN bemüht sich in diesem Zusammenhang für einen verbesserten Zugang und die volle Anerkennung individueller qualifizierender Fortbildung des einzelnen Bewerbers für das Notaramt. Der VDAN nimmt daher nach seiner Satzung auch Kolleginnen und Kollegen in den Verband auf, die sich um das Notaramt bewerben oder bewerben wollen. Er vertritt auch deren Interessen gegenüber dem Gesetzgeber, den Justizverwaltungen und der Öffentlichkeit. Der VDAN setzt sich mit der Bundesnotarkammer und den Notarkammern für die stete Verfestigung der Anerkennung des Notarberufes in der Europäischen Union ein. Es geht um Ihr Berufsrecht und damit um Ihre höchstpersönliche Betroffenheit in der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Notar und als Rechtsanwalt.
In berufsständischen und berufspolitischen Angelegenheiten aktiv mitwirken !
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