Der Verband Deutscher AnwaltsNotare e. V. (VDAN) wurde im Jahre 1989 als eingetragener Verein gegründet und vertritt in erster Linie die Interessen deutscher Anwaltsnotare, er steht aber auch für die Interessen der Rechtssuchenden gegenüber dem Gesetzgeber und den Justizverwaltungen ein.
Der Verband ist auf Bundesebene organisiert. Es bestehen in einigen Ländern mit Anwaltsnotariat ensprechende Landesverbände.
Kernaufgabe des VDAN ist, sich für den Erhalt des Anwaltsnotariats einzusetzen. Diese berufliche Zielsetzung verfolgt der Verband nicht zuletzt auch im Interesse der Rechtssuchenden, da er neben seinen berufsständischen Zielen auch außerhalb der Ballungsgebiete ein ortsnahes und flächendeckendes Angebot fundierter Rechtsberatung und Beurkundungstätigkeit sicherstellen möchte. Die Zahl verfügbarer Anwaltsnotare gewährleistet dieses Angebot.
Darüber hinaus setzt sich der VDAN mit der Bundesnotarkammer und den Notarkammern für eine stete Verfestigung der Anerkennung des Notarberufes in der Europäischen Union ein. Hier geht es mitunter um das Berufsrecht und damit um eine höchstpersönliche Betroffenheit in der Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar.
VDAN – PARTNER DER
DEUTSCHEN ANWALTSNOTARE
Das Berufsbildungsgesetz wurde geändert. Bundeseinheitlich gibt es ab 2026 höherqualifizierende Berufsbildungsmöglichkeiten. Unser Kooperationspartner, die Akademie für Notarfachkräfte, bietet ab September 2025 den Studiengang zur Geprüften Berufsspezialistin im Notariat/zum Geprüften Berufsspezialisten im Notariat an. Der VDAN fördert das Studium mit 200,00 EUR.
Die Akademie für Notarfachkräfte bietet auch in diesem Jahr wieder den sehr empfehlenswerten Online-Kurs für Auszubildende im Notariat an.
Alle Informationen zu den Veranstaltungen erhalten Sie ebenfalls auf der Unterseite "Fortbildung".